Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Uwes Sturz- und Fallschule, Inh.

Uwe Heidbüchel, Am Häuselstein 6, D-92262 Birgland


Stand Juni 2024
(Überblick: Konditionen - Kurse und Kosten)


Kursdauer und Kursgebühren finden Sie in der Preisliste unter „Kurse und Termine“ und Angebote


1. Geltungsbereich


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle mit
Uwes Sturz- und Fallschule, Inh. Uwe Heidbüchel (im folgenden Veranstalter genannt) geschlossenen
Verträge. Durch die Anmeldung zu einem Kurs bzw. einer Veranstaltung erkennen Sie die Gültigkeit der bei
Vertragsabschluss geltenden AGB an.


2. Vertragsmodalitäten bei Teilnahme an Präventionskursen

 

Der Vertrag kommt zwischen dem Veranstalter und dem Auftraggeber durch Buchung/Anmeldung bzw.
Annahme eines Angebots zustande. Diese kann telefonisch, persönlich, per Post, Homepage
(www.uwes-sturz-fallschule.de), E-Mail, Fax oder über das Buchungssystem des Veranstalters erfolgen.
Der Veranstalter Uwes Sturz- und Fallschule führt den Kurs bzw. die Veranstaltung in eigenem Namen
und auf eigene Rechnung durch.


Der Veranstalter behält sich bei wichtigen Gründen das Recht vor, Termine, Kursangebote, Kursorte oder
Zeitabläufe zu ändern, abzusagen oder einen bisher nicht benannten Ersatz-Kursleiter zu benennen.
Der Veranstalter übernimmt keine Garantie für die tatsächliche Übernahme eines Teilbetrages der Kosten
eines Präventionskurses durch Krankenkassen. Eine vorherige Prüfung der Kostenübernahme hat durch
den Kursteilnehmer selbst zu erfolgen.


Über die Teilnahme an Präventionskursen wird beim letzten Kurstermin und nach erfolgter Bezahlung der
Kursgebühr eine Teilnahmebestätigung zur Vorlage bei den Krankenkassen durch den Kursleiter ausgestellt.


Voraussetzung ist mindestens eine 80 % ige Teilnahme am Kurs.


3. Kursgebühren

Die Buchung/Anmeldung zu Kursen und Veranstaltungen des Veranstalters verpflichtet zur Zahlung der
Kursgebühr. Die Kursgebühr wird mit der Anmeldung fällig und ist bis 7 Tage vor Kurs- bzw.

Veranstaltungsbeginn oder spätestens 1 Woche nach Erhalt der Rechnung per Überweisung zahlbar.

 

Veranstaltungsbeginn oder spätestens 1 Woche nach Erhalt der Rechnung per Überweisung zahlbar.

Bei laufendem Kurseinstieg erfolgt eine Überweisung vor Teilnahme an der ersten Stunde des Kurses.
Bei einem vorzeitigem Kursabbruch bzw. Nichterscheinen zu einem Kurs bzw. zu einzelnen Kursstunden bzw. bei Nichterscheinen zu einer Veranstaltung, wird die Kurs- bzw. Veranstaltungsgebühr, auch anteilig, nicht zurückerstattet.
Druckfehler in Werbemitteln oder falsch übermittelte Preise unterliegen keiner Gewähr.


4. Rücktritt vom Vertrag

Können einzelne Kursstunden im Blockunterricht wegen Krankheit oder anderer Gründe durch den Kursteilnehmer nicht wahrgenommen werden, ist eine Gebühren-Teilerstattung von seitens von Uwes Sturz- und Fallschule ausgeschlossen.

Im Fall einer plötzlich auftretenden längerfristigen Erkrankung (z.B. Beinbruch oder längerer Krankenhausaufenthalt) eines Kursteilnehmers, die eine Teilnahme an einem Kurs unmöglich macht, ist gegen Vorlage eines ärztlichen Attests ein Rücktritt möglich.

 

4.1 Absage von gebuchten Terminen

Absage eines Falltraining-Termin bzw. einer Veranstaltung durch den Kunden.
Absage oder Terminverschiebung eines Falltrainings ist bis spätestens 3 Werktagen vor dem ausgeschrieben Anmeldeschluss Datum möglich.
Danach wird das Honorar für die vereinbarte Teilnehmerzahl und Zeit 50 % in Rechnung gestellt.
Bei Terminabsage bzw. Terminverschiebung am Tag des Falltrainings wird das volle Honorar zzgl. Übernachtungskosten als Ausfallhonorar fällig.

 

4.2 Absage eines Falltrainings-Termin durch den Trainer bzw. Coach

 

Für den Fall, dass der Trainer-Coach einen Falltrainings Termin aus dringlichen Gründen absagen oder verschieben muss, wird der Kunde schnellstmöglich verständigt, um einen Ersatztermin anzubieten. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensansprüche, bestehen nicht.
Für den Fall, dass die mind. Teilnehmerzahlen einer Veranstaltung nicht erreicht wird oder eine Veranstaltung aus anderen Gründen z.B. Pandemien, Naturkatastrophen abgesagt werden muss wird der Kunde frühestmöglich, bzw. spätestens 24 Stunden vorher, informiert und erhält die bereits gezahlte Teilnehmergebühr und die Kilometerpauschale zurück.
Weitere Ansprüche des Kunden bestehen darüber hinaus nicht

 

5. Stornierungsbedingungen

 

5.1 Im Falle der Stornierung seitens des Kunden oder der Nichtinanspruchnahme der beauftragten Leistung werden pauschale Stornogebühren berechnet, für die der Kunde zur Zahlung verpflichtet ist, es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist:

 

5.2 Bis 4 Wochen vor Kurzbeginn ist die Stornierung kostenfrei nach dieser Frist fallen Stornierungskosten bzw. eine Bearbeitungsgebühr für erbrachte Leistungen an.

 

5.3 Der Kunde kann reservierte Leistungen nicht kostenfrei stornieren.
Bei einer Stornierung bis zu 14 Tage vor Beginn des reservierten Wunschzeitfenster sind 25 % der Auftragssumme zur Zahlung fällig.

 

5.4 Bei einer Stornierung bis 7 Tage vor des reservierten Wunschzeitfenster sind 50 % der Auftragssumme zur Zahlung fällig.

 

5.5 Bei einer Stornierung innerhalb von weniger als 7 Tagen vor Beginn des reservierten Wunschtermin
ist das volle Entgelt fällig.

Tritt der Veranstalter seinerseits aus wichtigem Grund vor oder während der Kursdurchführung zurück, werden die bereits bezahlten Kursgebühren voll bzw. anteilig erstattet.
Alternativ kann der Kursteilnehmer auch auf einen anderen Kurs ausweichen.
Wichtige Gründe sind u.a. das nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl oder die Erkrankungdes Kursleiters.

 

6. Datenschutz


Teilnehmer an Kursen und Veranstaltungen des Veranstalters erklären sich insoweit mit der Verarbeitung
Ihrer persönlichen Daten einverstanden, als dies für den Zweck der Verwaltungsorganisation erforderlich
ist. Der gesetzliche vorgeschriebene Datenschutz ist gewährleistet.


7. Urheberschutz
Fotografieren, Filmen, Tonaufzeichnungen und jede andere Art analoger oder digitaler Aufzeichnung
oder Speicherung sind in den Kursen und Veranstaltungen nicht gestattet.

Es seiden es liegt eine Einverstänis Erklärung vom Teilnehmer vor.
Eventuell ausgeteiltes bzw. verwendetes Lehrmaterial (Kopien, Bücher, DVD etc.) darf auf
keine Weise vervielfältig werden.
Die zur Verfügung gestellten Schulungsunterlagen, Geschäftsunterlagen, Arbeitsunterlagen etc. sind
geistiges Eigentum des Veranstalters. Eine ganz oder auch nur auszugsweise Vervielfältigung oder die
Weitergabe an Dritte stellen einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Urheberrechts dar.
Dies gilt insbesondere für firmeneigene Schulungsmaterialien (§ 106 Urheberrechts G).


8. Haftung


Grundsätzlich nehmen Teilnehmer auf eigene Verantwortung an Kursen und Veranstaltungen des
Veranstalters teil. Teilnehmer werden hiermit darauf hingewiesen, sich gegebenenfalls ärztliche
Rückversicherung einzuholen, ob der von Ihnen gewählte Kurs für Ihren körperlichen und seelischen
Gesundheitszustand geeignet ist.
Für Schäden jedweder Art, die einem Teilnehmer durch nicht anweisungsgemäße und inkorrekte
Durchführung von Maßnahmen und Übungen im Rahmen der Kurse bzw. Veranstaltungen des Veranstalters entstehen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Bei Zuwiderhandlungen gegen ausdrückliche Anweisungen der Kursleitung im Rahmen der Kurs- bzw. Veranstaltungsdurchführung entfällt jeglicher Haftungsanspruch.

Für Schäden, die einem Teilnehmer durch Dritte oder auch während der An- und Abreise zu Kursen bzw. Veranstaltungen entstehen, übernimmt der Veranstalter ebenfalls keine Haftung.
Für Schäden, die durch angemietete Räumlichkeiten während des Kurses bzw. der Veranstaltung entstehen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

 

Datenschutzrechtliche


Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.


9. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Kurs- bzw. Veranstaltungsbeschreibung und dem Kurs- bzw.
Veranstaltungstitel.
Druckfehler in Werbemitteln sind von der Leistungspflicht und Haftung ausgenommen.
Kurs und Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn die vom Veranstalter vor Kursbeginn festgesetzte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.
Der Kurs bzw. die Veranstaltung muss abgesetzt werden, soweit vor Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist.
Die Entscheidung über eine Absage oder eine gegebenenfalls mögliche modifizierte Kursdurchführung obliegt allein dem Veranstalter. Von Kursteilnehmern im Rahmen eines Gruppenangebotes versäumte Termine werden grundsätzlich nicht
nachgeholt. Individuell durch Kursteilnehmer versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.


10. Kursfreie Tage bei Block-Trainingseinheiten

 

Bei Kurseinheiten über mehrere nachfolgenden Trainingseinheiten findet, an gesetzlichen Feiertagen wie Ostern, Pfingsten,

Weihnachten, Neujahr und Ferien etc. bei Blocktrainingseinheiten (falls nicht gesondert angekündigt) grundsätzlich keine Kurse bzw. Veranstaltungen statt. Weitere freie Tage werden gesondert bekanntgegeben.

 

11. Nebenabsprachen


Mündliche Nebenabsprachen existieren nicht.
Alle weiteren Nebenabsprachen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.


12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen


Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die
Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

 

13. Gerichtsstand


Gerichtsstand ist 92224 Amberg